Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) regelt die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder. In § 240 Abs. 1 SGB V ist geregelt, dass bei der Beitragsbelastung des Mitglieds die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.  
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) regelt die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder. In § 240 Abs. 1 SGB V ist geregelt, dass bei der Beitragsbelastung des Mitglieds die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.  


Zur Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden die nachfolgenden Werte zu Grunde gelegt.
 
'''Zur Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden die nachfolgenden Werte zu Grunde gelegt.'''
 


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