Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse

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Pferdehalterhaftpflichtversicherung Die folgenden Ausschlüsse gelten i.d.R. für alle Anbieter bzw. deren Versicherungtsarife:

- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen - (Mietsachschäden lassen sich zusätzlich versichern),
- Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben,
- halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der
- Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.


⚠️ Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, da Schäden an Familienmitgliedern ausgeschlossen sind.

⚠️ Der Pferdesport ist einer der unfallträchtigsten Sportarten. Es empfiehlt sich eine separate Unfallversicherung abzuschließen.


Siehe auch
Eigenschaden
Unfallversicherung


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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