Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Leicht Fahrlässig''' handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).  
'''Leicht Fahrlässig''' handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).  


'''Grob fahrlässig''' handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.
'''Grob fahrlässig''' handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.


'''Bedingt vorsätzlich'''  handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
'''Bedingt vorsätzlich'''  handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
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