Krankenversicherung gesetzliche, Befreiung von der Pflichtversicherung in der GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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  auch wenn eigentlich Versicherungspflicht in der GKV besteht. Dadurch soll es zum Beispiel ermöglicht werden, einen schon bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Rechtsgrundlage für Befreiungen bildet Danach ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich bei:
  auch wenn eigentlich Versicherungspflicht in der GKV besteht. Dadurch soll es zum Beispiel ermöglicht werden, einen schon bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Rechtsgrundlage für Befreiungen bildet Danach ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich bei:
Wichtig zu wissen: die Befreiung ist unwiderruflich. Eine aufgrund einer Beschäftigung ausgesprochene Befreiung wirkt allerdings nur so lange, so lange die Beschäftigung auch tatsächlich besteht. Das hat das Bundessozialgericht 2011 in einem Grundsatzurteil so entschieden (BSG-Urteil am 25.05.2011 – Az. B 12 KR 9/09 R).
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