Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 218: Zeile 218:
:Die Frachtführerhaftpflicht ist eine Pflichtabsicherung  im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t. Gespanngesamtgewicht.  
:Die Frachtführerhaftpflicht ist eine Pflichtabsicherung  im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t. Gespanngesamtgewicht.  
:Erläuterungen, Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz:  
:Erläuterungen, Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz:  
►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html
<center>►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html</center>




45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü