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: Nach dem deutschen Waffengesetztes sind '''Armbrüste''' den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht '''Versicherungspflicht'''. | : Nach dem deutschen Waffengesetztes sind '''Armbrüste''' den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht '''Versicherungspflicht'''. | ||
: Der '''Bogen''' gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht <ins>'''keine Versicherungspflicht'''</ins>. | : Der <ins>'''Bogen'''</ins> gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht <ins>'''keine Versicherungspflicht'''</ins>. | ||