Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />


* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />


- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.<br />
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />


* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />


- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
* '''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''<br />
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses


- Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
- keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer<br />- keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe<br />


'''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''


* Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
* keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
* keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe


* '''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''<br />


'''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''
- '''Versicherungsbeginn'''
 
'''Versicherungsbeginn'''


Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  
Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  




'''Versicherungslaufzeit'''
- '''Versicherungslaufzeit'''


Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.




'''Wartezeit'''
- '''Wartezeit'''<br />


Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  




'''Karenzzeit'''
- '''Karenzzeit'''<br />


Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.
Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.




'''Versicherungsende'''
- '''Versicherungsende'''<br />
 
- mit Vollendung des 67. Lebensjahres<br />
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand-  bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers<br />
- bei Tod des Versicherungsnehmers<br />


* Die private Arbeitslosenversicherung endet:
* mit Vollendung des 67. Lebensjahres
* bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand
* bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
* bei Tod des Versicherungsnehmers


- '''Leistungsdauer'''<br />


'''Leistungsdauer'''


Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  
Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  




'''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''
- '''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />




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