Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''
* '''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />


* Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem - Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
* Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
- Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)<br />
* befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden<br />
* monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
- monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €<br />
* Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />




'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''


* innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />
* Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses
 
- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses




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👁 Siehe auch: [[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
👁 '''Siehe auch:''' <br />
👁 Siehe auch:  [[ Arbeitskraftabsicherung für Selbständige  |Arbeitkraftabsicherung ]] <br />
[[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
[[ Arbeitskraftabsicherung für Selbständige  |Arbeitkraftabsicherung ]] <br />




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