45.029
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen. | Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen. | ||
XXX ergänzen | |||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] |