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Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb.
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.


 
Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.




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