Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen:
Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen:
* bei Körperverletzung und Tötung  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr..
* bei Körperverletzung und Tötung  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr..
* bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis.  
* bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis. <br />
 


Siehe auch :  [[Gefährdungshaftung]]<br />
Siehe auch :  [[Gefährdungshaftung]]<br />

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