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Privathaftpflichtversicherung, VVG §§ 149 bis 158k<br /> | |||
und | Im VVG sind die Rechte und Pflichten der Versicherer wie der Versicherungsnehmer geregelt. In den Bestimmungen für die einzelnen Versicherungszweige sind Im 2. Abschnitt, Haftpflichtversicherung §§ 149 bis 158k, die Regelungen für die private Haftpflichtversicherung enthalten. | ||