Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund der Finanzergebnisse erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale je Versicherten zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben. Zusätzlich zur Grundpauschale werden entsprechende Zuschläge bzw. Abschläge vorgenommen, die das Alter, das Geschlecht sowie die Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Folglich erhalten Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten entsprechend mehr finanzielle Mittel.  
Aufgrund der Finanzergebnisse erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale je Versicherten zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben. Zusätzlich zur Grundpauschale werden entsprechende Zuschläge bzw. Abschläge vorgenommen, die das Alter, das Geschlecht sowie die Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Folglich erhalten Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten entsprechend mehr finanzielle Mittel.  


Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.  
Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen. Hierfür wurde der sog. Risikostrukturausgleich geschafffen.  


Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen.
Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen.
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