Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.  
Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.  
Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen.


Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz]]  <br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz]]  <br />
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü