Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungspflichtige:''' Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
'''Versicherungspflichtige:'''  
 
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
 
Hierzu zählen:
Hierzu zählen:


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* Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
* Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
* Vorruhestandsgeld .<br />
* Vorruhestandsgeld .<br />
'''Bei Arbeitnehmern''' wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für XXX2017 von monatlich XXX4.237,50 Euro  zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr XXX2017 ein einheitlicher Beitragssatz von XXXX % erhoben.<br />
 
 
'''Bei Arbeitnehmern'''  
 
wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für XXX2017 von monatlich XXX4.237,50 Euro  zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr XXX2017 ein einheitlicher Beitragssatz von XXXX % erhoben.<br />




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