Kfz Versicherung, Abkürzungsverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 95: Zeile 95:
|-
|-
| P || PflVG || Pflichtversicherungsgesetz || Verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeuges zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen. Siehe Kfz-PflVG.
| P || PflVG || Pflichtversicherungsgesetz || Verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeuges zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen. Siehe Kfz-PflVG.
|-
|  || PLZ || Postleitzahl || Eine Postleitzahl ist eine Ziffernkombination, die für eine bestimmte Region, Stadt oder Gebiet steht. Auf Postadressen definiert diese den Zustellort.
|-
|-
|  || PS  || Pferdestärke  || PS ist eine Einheit für Leistung und entspricht 0,74 kW.
|  || PS  || Pferdestärke  || PS ist eine Einheit für Leistung und entspricht 0,74 kW.
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü