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'''Checkliste für Existenzgründer'''<br /> | '''Checkliste für Existenzgründer'''<br /> | ||
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'''Grundsätzliche Vorbereitung''' | |||
'''Die Geschäftsidee''' | |||
* Mit welcher Tätigkeit soll zukünftig das Einkommen erzielt werden? | |||
* Handelt es sich um eine Marktlücke oder Nische? | |||
* Gründung eines Franchise-Unternehmens sinnvoll? | |||
* Übernahme eines bestehenden Unternehmens sinnvoll? | |||
'''Der Businessplan''' | |||
* Die Geschäftsidee wird ausführlich formuliert – Produkt, Ziel, Finanzen | |||
* Die Erfolgskontrolle erfolgt durch den Geschäftsplan | |||
* Kapitalbeschaffung von potenziellen Geldgebern aufgrund des Unternehmenskonzepts | |||
* Anpassungen des Businessplans sollten regelmäßig erfolgen | |||
'''Die Formen der Selbständigkeit als''' | |||
{| class="wikitable" | |||
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! !! Gewerbesteuer !! Einkkommensteuer | |||
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| Gewerbetreibender || § 2 GewStG || § 1 EStG | |||
|- | |||
| Freiberufler || || § 18 EStG | |||
|} | |||
'''Die Rechtsformen''' | |||
Anzahl der Existenzgründer | |||
Rechtsformen | |||
Einzelner Existenzgründer | |||
Einzelunternehmen als Kaufmann | |||
Freiberufer | |||
Mehrere Existenzgründer | |||
Personengesellschaft (z.B. KG, OHG, GbR) | |||
Kapitalgesellschaft (z.B. Ltd., GmbH) | |||
Partnergesellschaft für Freiberufler | |||
Finanzierung der Existenzgründung | |||
Auflistung sämtlicher betrieblichen und privaten Fixkosten (z.B. Strom, Miete, Telefon, usw.) | |||
Startkapital und Eigenkapital sind ausreichend vorhanden | |||
Kredit oder Darlehen: Beratung durch Hausbank, KfW Mittelstandsbank | |||
Öffentliche Förderprogramme | |||
Startkapital durch Bund, Länder und EU | |||
KfW-Startgeld, KfW-Unternehmerkredit, ERP-Startfonds | |||
Der Gründerzuschuss | |||
Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss. | |||
Höhe des Gründerzuschusses in den ersten sechs Monaten nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III) | |||
1. - 67 % des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind | |||
- wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommenspflichtig und nicht dauernd getrennt leben | |||
2. - 60 % des pauschalierten Nettoentgelts bei allen übrigen Arbeitslosen | |||
3. - Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro | |||
Höhe des Gründerzuschusses nach sechs Monaten | |||
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro | |||
1. - für die Dauer von 9 Monaten | |||
2. - ein Nachweis der unternehmerischen und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit ist erforderlich | |||
Wichtig: | |||
Der Gründerzuschuss ist nicht zu versteuern. | |||
Der Gründerzuschuss wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt. | |||
Der Gründerzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet. | |||
Voraussetzungen zur Bewilligung des Gründerzuschusses | |||
Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit | |||
Antragsstellung bis spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Anspruches | |||
Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit | |||
die persönliche und fachliche Eignung zur Selbständigkeit muss dargelegt werden | |||
auf den Gründerzuschuss besteht kein Rechtsanspruch | |||
Steuerliche Auswirkungen | |||
Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von: | |||
der Unternehmensgröße | |||
Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender | |||
Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer) | |||