Kfz Versicherung, Bagatellschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


'''Schäden die unter 715 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.'''
'''Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.'''
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt.
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt.
Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004.
Bagatellschäden sind Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004.

Navigationsmenü