Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 62: Zeile 62:


'''Meldefrist des Verkehrsunfalls bei der Kfz-Versicherung'''
'''Meldefrist des Verkehrsunfalls bei der Kfz-Versicherung'''
Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag.
Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag.




Schlagwort: Schaden melden,
Schlagwort: Schaden melden,
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü