Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 59: Zeile 59:


* umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren
* umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren
'''Meldefrist des Verkehrsunfalls bei der Kfz-Versicherung'''
Eine Meldefrist nach dem Verkehrsunfall besteht im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Geschädigten an den Kfz-Versicherers des Schädigers nach drei Jahren zum Jahresende nach dem Unfalltag.




Schlagwort: Schaden melden,
Schlagwort: Schaden melden,
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü