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Existenzgründer Checkliste: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Checkliste für Existenzgründer'''<br />
'''Checkliste für Existenzgründer'''<br />
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'''Grundsätzliche Vorbereitung'''
'''Die Geschäftsidee'''
* Mit welcher Tätigkeit soll zukünftig das Einkommen erzielt werden?
* Handelt es sich um eine Marktlücke oder Nische?
* Gründung eines Franchise-Unternehmens sinnvoll?
* Übernahme eines bestehenden Unternehmens sinnvoll?
'''Der Businessplan'''
* Die Geschäftsidee wird ausführlich formuliert – Produkt, Ziel, Finanzen
* Die Erfolgskontrolle erfolgt durch den Geschäftsplan
* Kapitalbeschaffung von potenziellen Geldgebern aufgrund des Unternehmenskonzepts
* Anpassungen des Businessplans sollten regelmäßig erfolgen
'''Die Formen der Selbständigkeit als'''
{| class="wikitable"
|-
!  !! Gewerbesteuer !! Einkkommensteuer
|-
| Gewerbetreibender || § 2 GewStG || § 1 EStG
|-
| Freiberufler ||  || § 18 EStG
|}
'''Die Rechtsformen'''
Anzahl der Existenzgründer
Rechtsformen
Einzelner Existenzgründer
Einzelunternehmen als Kaufmann
Freiberufer
Mehrere Existenzgründer
Personengesellschaft (z.B. KG, OHG, GbR)
Kapitalgesellschaft (z.B. Ltd., GmbH)
Partnergesellschaft für Freiberufler
Finanzierung der Existenzgründung
Auflistung sämtlicher betrieblichen und privaten Fixkosten (z.B. Strom, Miete, Telefon, usw.)
Startkapital und Eigenkapital sind ausreichend vorhanden
Kredit oder Darlehen: Beratung durch Hausbank, KfW Mittelstandsbank
Öffentliche Förderprogramme
Startkapital durch Bund, Länder und EU
KfW-Startgeld, KfW-Unternehmerkredit, ERP-Startfonds
Der Gründerzuschuss
Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss.
Höhe des Gründerzuschusses in den ersten sechs Monaten nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III)
1. - 67 % des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind
- wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommenspflichtig und nicht dauernd getrennt leben
2. - 60 % des pauschalierten Nettoentgelts bei allen übrigen Arbeitslosen
3. - Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro
Höhe des Gründerzuschusses nach sechs Monaten
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro
1. - für die Dauer von 9 Monaten
2. - ein Nachweis der unternehmerischen und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit ist erforderlich
Wichtig:
Der Gründerzuschuss ist nicht zu versteuern.
Der Gründerzuschuss wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt.
Der Gründerzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet.
Voraussetzungen zur Bewilligung des Gründerzuschusses
Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit
Antragsstellung bis spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Anspruches
Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
die persönliche und fachliche Eignung zur Selbständigkeit muss dargelegt werden
auf den Gründerzuschuss besteht kein Rechtsanspruch
Steuerliche Auswirkungen
Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von:
der Unternehmensgröße
Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender
Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer)




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