Vereinshaftpflichtversicherung

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Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins tätig ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung.


  • Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Daher ist es wichtig für den Vorstand, als Zusatzdeckung, die D&O Versicherung (directors and officers Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) in den Schutz mit einzuschließen.


  • Vereinshaftpflicht - Leistungen - des Versicherer, er
- prüft Schadenersatzansprüchen Dritter,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab,
- begleicht berechtigte Forderungen im Rahmen der vereinbarten Tarife/Summen.


  • Pauschal versichert sind
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Vermögensschäden,
- Mietsachschäden. (i.d.R.)


  • Höhe der Vereinshaftpflicht Versicherungssumme
sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Mindest-Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. empfohlen.


  • Leistungen - Allgemeine Übersicht zur Vereinshaftpflichtversicherung
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  ist versichert
os
|  ist nicht versichert, versicherbar
allgemeine Leistungsinhalte Vereinshaftpflicht Vermögensschaden Vereinshaftpflicht mit D&O Vorstands Absicherung
Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz)
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände
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Versicherte Personen Vereinshaftpflicht Vermögensschaden Vereinshaftpflicht mit D & O Vorstands Absicherung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtliche und Angestellte)
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Vereinsvorstand
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  • Leistungsinhalte - Tarife der Versicherer - Vereinshaftpflicht / Vereinshaftpflichtversicherung
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  ist versichert
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  ist nicht versichert
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  nicht versichert, optional gegen Mehrbeitrag versicherbar
Tarife Leistungsinhalte der Versicherer R+V Concordia Rhion AXA Conti Nürnberger
Satzungsmäßige oder aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen, Wettbewerbe, interne Vereinsveranstaltungen
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Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen
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Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
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Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder und Besucher
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Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
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Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten
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Teilnahme an Ausstellungen, Messen
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Teilnahme an Ausstellungen, Messen und dem Verkauf von selbst erzeugten und fremden Produkten auf Märkten
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Haftpflicht des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitgleider
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Nutzung von Internet-Technologien
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Auslandsrisiko europa- oder weltweit, nicht jedoch Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten
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Bauherrenhaftpflicht
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Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler)/Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind
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Umwelthaftpflicht-Basisversicherung  einschließlich
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Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden
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Umwelthaftpflicht-Regressrisiko
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Umwelthaftpflicht-Abscheider
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Umweltschadensversicherung Basisdeckung
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Grunddeckung für Schäden an der Biodiversität, an Gewässern (ohne Grundwasser) und dem Boden jeweils außerhalb des Betriebsgrundstückes
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Abvermietung von Wohnungen oder Ladenlokalen an Dritte mit/ohne Begrenzung des Mietwertes
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Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen
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Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
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Deckungssummen - andere Kombinationen sind ggf. möglich, bitte bei uns anfragen -
Deckungssummen Personen- und Sachschäden pauschal wahlweise 3 Mio Euro oder 5 Mio Euro, Vermögensschäden 100.000 Euro
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Deckungssummen Personen- und Sachschäden pauschal wahlweise 2 Mio Euro bis 5 Mio Euro, Vermögensschäden 100.000 Euro, andere Varianten auf Anfrage möglich
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Deckungssummen pauschal 3, 4 oder 5 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Deckungssummmen 3 Mio Euro Personenschäden, 1 Mio Euro Sachschäden, Vermögensschäden 100.000 Euro , Sachschäden Erhöhung auf bis zu 3 Mio Euro möglich, andere Varianten auf Anfrage möglich
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Deckungssummmen 2 Mio Euro Personenschäden/1 Mio Euro Sachschäden, 2 Mio Euro Personenschäden, 3 Mio Euro Personenschäden, 3 Mio Euro Personenschäden, 5 Mio Euro Personenschäden, 10 Mio Euro Personenschäden, jeweils inkl. 50.000 Euro Vermögensschäden
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  • Schadenbeispiele Vereinshaftpflichtversicherung


Im Rahmen einer Veranstaltung, die von einem Verein durchgeführt wurde, werden einige Besucher verletzt. Auslöser war ein nicht richtig gesicherter Grill, an dem sich mehrere Besucher des Vereinsfest schwer verbrannt haben, als dieser umgekippt ist.
- Ein Verein beteiligt sich an einem Weihnachtsmarkt mit einem eigenen Verkaufsstand. Es werden Speisen und Getränke verkauft. Es stellt sich heraus, dass viele Besucher aufgrund der verzehrten Speisen an einer Salmonellenvergiftung erkrankt sind. Bei Personenschäden können auf den Verein erhebliche :Schadenersatzforderungen zukommen. Von Lohnausfallkosten bis hin zu Schmerzensgeldforderungen.
- Für die Vereinszeitung verwendet eine angestellter Mitarbeiter des Vereins Bilder, für die der Vereine keine Bildrechte besitzt. Die Marketingagentur, die die Bildrechte besitzt, erhebt Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten.
- Ein Mitarbeiter des Vereins versendet eine Datei mit personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder an eine falsche Email-Adresse. Die betroffenen Vereinsmitglieder fordern vom Verein Schadensersatz aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
- Ein Tennisclub (e.V.) versäumt es die neuen Vereinsmitglieder dem Verband zu melden. Diese haben daher keinen Versicherungsschutz in der Gruppenunfallversicherung des Tennisverbandes. Bei einem Vereinsturnier verletzt sich einer der neuen Vereinsmitglieder und fordert Schadensersatz vom Tennisclub für die ausbleibenden Versicherungsleistungen der Gruppenunfallversicherung.
- Der Vereinsschatzmeister der Freiwilligen Feuerwehr versäumt die fristgerechte Beantragung von staatlichen Zuschüssen für das neue Feuerwehrfahrzeug. Einige Vereinsmitglieder erfahren von dieser Pflichtverletzung und erheben Schadensersatzansprüche gegen den Verein.
- Die Geschäftsführer eines Sportvereins haben die Dokumentationspflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Sportverein den Status der Gemeinnützigkeit und erhebt auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Der Vereinsvorstand haftet mit dem Privatvermögen für die Steuernachforderungen des Finanzamtes. Die Vereinshaftpflichtversicherung hat den entstandenen Schaden ersetzt und die Privatinsolvenz des Vereinsvorstandes abgewendet.


  • Diese Schäden sind ausgeschlossen
Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.


  • Beiträge - Vereinshaftpflichtversicherung Kosten, incl. Steuer
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Vereinsart Mitgliederanzahl Jahresbeitrag
Handwerkerverein, 2 Ausstellungen p.a. je 500 Besucher 36 Mitglieder 105 €
Elternverein, 2 öffentliche Veranstaltungen 120 Mitglieder 133 €
Kinderverein, 3 Kinderfeste 80 Mitglieder 110 €
Waldverein Mitglieder 104 €
Pferdeverein / Pferdezuchtverein, 3 eigene Pferde, inkl. Pferdehaftpflicht 120 Mitglieder 320 €
Forstbetriebsgemeinschaft 132 Mitglieder
Hasenverein / Hasenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 1.200 Besucher 220 Mitglieder 220 €
Taubenverein / Taubenzuchtverein 30 Mitglieder 80 €
Vogelverein / Vogelzuchtverein, 2 Vogelschauen p.a. 120 Mitglieder 120 €
Hundeverein / Hundezuchtverein 90 Mitglieder 105 €
Katzenverein / Katzenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 300 Besucher 130 Mitglieder 150 €
Seniorenverein 110 Mitglieder 85 €
Männerverein, Kirmesveranstalter mit 1.000 Besuchern 36 Mitglieder 180 €
Jugendverein, 3 Veranstaltungen mit je 500 Besuchern 76 Mitglieder 133 €
Tierheimverein 90 Mitglieder 105 €
Fussballverein 100 Mitglieder 135 €
Gesangsverein 230 Mitglieder 230 €
Wissenschaftlicher Verein 160 Mitglieder 134 €
Pilz- und Naturschutzverein 140 Mitglieder 185 €
Kulturverein 50 Mitglieder 107 €
Faschingsverein, inkl. Veranstalter HV für Auf/Abbau Narrenbaum 30 Mitglieder 185 €
Förderverein 580 Mitglieder 248 €
Motorradverein 20 Mitglieder 85 €
Boxverein 50 Mitglieder 123 €
Kunstverein 10 Mitglieder 76 €
Theaterverein 90 Mitglieder 89 €
Selbsthilfeverein 25 Mitglieder 67 €
Traditionsverein, 3 Veranstaltungen je 300 Besucher 120 Mitglieder 180 €
Heimatverein, 5 Veranstaltungen je 200 Besucher 22 Mitglieder 220 €
Förderverein, 2 Veranstaltungen je 800 Besucher (Kirchweih, Beachparty) 12 Mitglieder 294 €
Schachclub 90 Mitglieder 75 €
Gartenverein, mit 2 Vereinsfesten 15 Mitglieder 85 €
Oldtimer-Club, 2 Oldtimer-Treffen je 500 Besucher 115 Mitglieder 146 €
Kleingartenverein 120 Mitglieder 96 €
Kirchengemeinde Kindergarten mit 100 Kindern u. 6 Erzieherinnnen 70 Mitglieder 214 €
Werbegemeinschaft 18 Mitglieder 80 €
Forschungsverein, 3 Tagungen mit jeweils 400 Teilnehmern 160 Mitglieder 190 €
Bürgerinitiative e.V., 3 Veranstaltungen 120 Mitglieder 155 €
Ballettverein 70 Mitglieder 80 €
Interessengemeinschaft e.V. 220 Mitglieder 160 €
Kirmesverein, 10 Veranstaltungen p.a. mit 2000 Besuchern 70 Mitglieder 150 €
Reit-, Zucht- und Fahrverein, p.a. 3 Turniere 70 Mitglieder 150 €
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Bubble qa.png Häufig gestellte Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung

Welche Schäden sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert ?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert.

Wer ist versichert ?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter (auch ehrenamtliche) und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

Wie sieht die Haftung des Vereinsvorstandes aus?
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen!

Welche Leistung erbringt der Versicherer ?
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?
Als Mindestversicherungssumme sind 3 Millionen zu empfehlen. Die Pauschaldeckung schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Denkt man an einen Personenschaden mit Schadenersatzansprüchen auf lebenslange Rentenzahlungen wird das Risiko deutlich. Für erweiterte Zusatzdeckungen, wie Mietsachschäden, sind niedrigere Maximalleistungen, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, vorgesehen.


Vereinsversicherung tipp ohne.png Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten:

- Eine Unterversicherung muß vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen belangt werden.

- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.

- Für den Vereinsvorstand gehört der Einschluss der D&O Zusatzdeckung vereinbart.

- Für nicht satzungsmäßige Veranstaltungen gehört die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.

- Mit den Kenntnissen des Versicherungsmaklers über die Vereinsaktivitäten wird der Vertrag richtig ausgestaltet.


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  • Unterschied zwischen Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung


Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


Siehe auch:
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsreiseversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung


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