Billigkeitshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch : [https://dejure.org/gesetze/BGB/829.html  § 829 BGB Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen]<br />
'''Siehe auch:'''<br />
👁 Siehe auch: [[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br />
[https://dejure.org/gesetze/BGB/829.html  § 829 BGB Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen]<br />
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[[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br />
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[[Gefährdungshaftung]]<br />
 
Schlagwort: Haftung, Haftung aus Billigkeitsgründen
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Version vom 16. April 2021, 08:00 Uhr

Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit dennoch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Es werden die finanziellen Verhältnisse des Schädigers berücksichtigt. D. h., verfügt der Schädiger über entsprechende finanzielle Möglichkeiten, die bei einer Schadenersatzleistung seine finanziellen Umstände nicht sonderlich beeinflussen, hat er für den Schaden aufzukommen.


Siehe auch:
§ 829 BGB Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Verschuldenshaftung / deliktische Haftung
Gefährdungshaftung

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