Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Juli 2021, 07:45 Uhr
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia
- Haftungsarten
- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmern, Mitätern
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.
- Haftung als Privatperson
- Haftung als Tierhalter
- Haftung als Kfz-Fahrer
- Haftung im Verein
- Haftung als Ehrenamtlicher
Siehe auch:
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
vertragliche Haftung
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung
Verschuldensformen
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