Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
[[Verschuldensformen ]]<br /> | [[Verschuldensformen ]]<br /> | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 14. Juli 2021, 07:39 Uhr
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia
- Haftungsarten
- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmern, Mitätern
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.
Siehe auch:
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
vertragliche Haftung
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung
Verschuldensformen
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-