Vertragsanfechtung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Das Versicherungsunternehmen hat gem. § 22 VVG bei arglistiger Täuschung ein Anfechtungsrecht. Dieses Anfechtungsrecht ist in den allgemeinen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Eine arglistige Täuschung bzw. ein arglistiges Verhalten liegt vor, wenn bewusst und gewollt unrichtige Angaben vom Versicherungsnehmer gemacht werden, um den Versicherer bei dessen Entscheidung zu beeinflussen. Zu einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer kommt es meist dann, wenn dieser davon ausgeht, dass der Versicherungsantrag nicht angenommen worden wäre.

Wurde die Anzeigepflicht arglistig verletzt, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, geregelt in § 21 Abs. 2 VVG.

Die Erklärung der Anfechtung muss innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Täuschungshandlung erfolgen.


Siehe auch
arglistige Täuschung


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen               zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















Vertrag anfechten