Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele

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Auf einer Infoveranstaltung fällt ein Infostand in sich zusammen. Auslöser war eine starke Windböe. Ein Besucher der Infoveranstaltung wird hierbei verletzt und muss ärztlich behandelt werden. Der Besucher fordert Schadenersatz in Form von Verdienstausfall und Behandlungskosten i Höhe von 7.200 €.

Während einer Veranstaltung im Freien fällt ein Bauzaun mit Werbeplanen der Sponsoren aus ungeklärter Ursache um. Vermutlich wurde die Verankerung des Bauzauns durch eine starke Windböe aus dem Erdreich gerissen. Der Bauzaun wird gegen ein parkendes Auto geschleudert und beschädigt dieses erheblich. Schadenhöhe 4.800 €. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden in voller Höhe. Hierbei enthalten sind die schadenbedingten Reparaturkosten, die Wertminderung und der Nutzungsausfall für den PKW.

Bei einer Open-Air-Veranstaltung beschädigt ein betrunkener Besucher einen Infostand einer Umweltorganisation. Der Besucher haftet für die Beschädigungen am Infostand der Umweltorganisation. Hat sich der Besucher jedoch verletzt, so kommen evtl. Regressansprüche von der Krankenkasse auf den Veranstalter zu. Diese prüft, ob der Unfall hätte vermieden werden können. War Sicherheitspersonal vorhanden? Usw..