Veranstaltungsausfallversicherung

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  • Gegenstand der Versicherung

Mit einer Ausfallversicherung können Sie sich bei einer Absage einer Veranstaltung oder bei einer Verschiebung gegen das finanzielle Risiko absichern.

  • Gründe für eine Absage:

- Brand am Veranstaltungsort
- Ausfall der Stromversorgung
- Ausfall des Künstlers durch Unfall, Krankheit oder Tod
- Ausfall der Veranstaltung auf Grund von Witterungseinflüssen - Siehe eigenständige Wetterversicherung

  • Deckungsart, die Veranstaltungsausfallversicherung wird nach ihrer Deckung unterschieden.

- Grunddeckung:

In den Bereich der Grunddeckung fallen alle Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle durch den Versicherungsnehmer und sonstige Verantwortlichen der Veranstaltung liegen. Jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen sind das Wetterrisiko bei Veranstaltungen im Freien und das Personenausfallrisiko.

- Personenausfalldeckung:

Im Rahmen der Personenausfalldeckung ist der Ausfall der versicherten Person versichert. Ursachen hierfür sind z.B:

- Krankheit der versicherten Person
- Unfall der versicherten Person
- Tod der versicherten Person

  • Deckungserweiterungen, weitere Ursachen können über Klauseln vereinbart werden, z.B:

- unvermeidbare Reiseverzögerungen
- Tod eine nahestehenden Verwandten
- nicht abschließend

  • Versicherungsumfang der Veranstaltungsausfallversicherung

Basis der Versicherungssumme der Veranstaltungsausfallversicherung sind die geplanten Kosten der Veranstaltung. Optional ergänzt werden kann diese durch den entgangenen Gewinn.











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