Unfallversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit

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Von der Pflichtmitgliedschaft sind nachfolgende Personengruppen gem. § 4 SGB VII befreit :

- Beamte
- Personen, die gem. Bundesversorgungsgesetz einen finanziellen Ausgleich beanspruchen können, wie z.B. Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
- Mitglieder von geistlichen Genossenschaften / Diakonien
- Jagdgäste / Fischereigäste
- nicht gewerbsmäßige Binnenfischer,
- Imker und Mastbetriebe
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Apotheker




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