Rentenversicherung gesetzliche, Rentenzahlung ins Ausland: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Minderung der Rente kann sich ergeben, wenn sich die Rente des Versicherten auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz stützt und ein Umzug in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der EU ist.
Eine Minderung der Rente kann sich ergeben, wenn sich die Rente des Versicherten auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz stützt und ein Umzug in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der EU ist.
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