Modellhalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden.
Bei Personen- oder Sachschäden belaufen sich die Versicherungssummen im Regelfall auf pauschal 1,5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen können durch einen Beitragszuschlag auch verdoppelt werden.
'''Gesetzliche Änderung'''
⚠️  In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist.
Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:
- Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br />
- Information des Bundesministerium über UAV`s<br />
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br />


* '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Beitragsaufwand der Modelhalterhaftpflichtversicherung'''

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