Rechtsschutzversicherung, Apotheker Schadenbeispiele

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Wettbewerbsbetrug

Dem Inhaber einer Apotheke wird von einem Wettbewerber Betrug vorgeworfen. Mit Hilfe seines Rechtsanwaltes erreicht der Apothekeninhaber, dass das Betrugsverfahren eingestellt wird. Der Rechtsanwalt verlangt ein Pauschalhonorar in Höhe von 12.000 €, dass von der Rechtsschutzversicherung des Apothekeninhabers übernommen wird.


Falsches Medikament

Ein Apotheker hatte ein falsches Medikament ausgehändigt. Der Gesundheitszustand des Patienten bzw. Kunden verschlechterte sich erheblich mit der Folge von Komplikationen im Krankheitszustand, Gegen den Apotheker wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zur Verteidigung wurde ein Rechtsanwalt durch den Rechtsschutzversicherer beauftragt.


Stärke des Medikaments

Ein angestellter Apotheker hatte ein Schlaf- und Beruhigungsmittel an einen Kunden bzw. Patienten ausgegeben. Jedoch hatte sich der Apotheker bei der Stärke des Schlaf- und Beruhigungsmittels verlesen. Statt in der Stärke 0,02 wurde das Medikament in der Stärke 0,2 ausgegeben. Hierdurch verstarb der Patient an Schlafmittelvergiftung. Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe, die im Berufungsverfahren in eine hohe Geldstrafe umgewandelt wurde.


Anzahlung und Lieferterminüberschreitung

Ein Apotheker bestellte bei einem Schreinermeister eine komplette Apothekeneinrichtung und leistete die übliche Anzahlung in Höhe von 20 % der Auftragssumme – rund 260.000 €. Da der Schreiner trotz erheblicher Überschreitung des Liefertermins und wiederholter Aufforderung weder lieferte noch die entrichtete Anzahlung herauszugeben bereit war, musste der Rechtsweg beschritten werden.


Beschädigte Lieferung

Nach der Lieferung einer Ausstellungsvitrine an den Apotheker stellte sich heraus, dass diese erhebliche Transportschäden aufwies. U. a. Diverse Kratzer im Glas sowie Absplitterungen an den Ecken. Die Lieferfirma war weder zu einem Umtausch noch zu einem Preisnachlass bereit. Der Apotheker musste daraufhin Klage erheben.


Fehlendes und beschädigtes Apothekenmobiliar

Beim Kauf einer Apotheke wurde vom Apotheker auch ein Kaufvertrag über den Kauf des Apothekenmobiliars unterschrieben. Da nicht alle angeführten Möbelstücke dem Apotheker überlassen wurden und den überlassenen Teil stark beschädigt waren, musste der Apotheker eine Klage gegen den Verkäufer einreichen.


Überhöhte Telefonrechnung

Ein Apotheker hatte eine überhöhte Telefonrechnung bekommen. Die Rechnung betrug ein vielfaches der sonst üblichen Telefonrechnungen der letzten Monate. Der Apotheker konnte nachweisen, dass im Rechnungszeitraum die Apotheke geschlossen war und dieser ins Ausland verreist war. Mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung wurde mit dem Telefonanbieter ein Vergleich geschlossen.


Lärmbelästigung durch Nachbarn

Wiederholte Lärmexzesse in der Nachbarwohnung, die sich über der Apotheke des Versicherungsnehmers befand, führte immer wieder zum Erscheinen der Polizei, die jedoch nur kurzfristig zu einer Besserung der Situation führten. Der Vermieter weigerte sich jedoch beharrlich, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Situation zu erreichen. Der Apotheker musste gerichtliche Schritte gegen den Eigentümer veranlassen.