Privatrechtsschutzversicherung, Vermieterrechtsschutzversicherung

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Rechtsstreitigkeiten für den Vermieter einer Immobilie gehören fast immer zur Tagesordnung. Allein schon die Vorstellung der Vermieter die eigene Immobilien an einen vermeintlichen Mietnomaden vermietet zu haben ist erschreckend.

Es muss nicht immer der schlimmste Fall sein, der den Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung rechtfertigen. Auch „kleinere“ Belange wie Streitigkeiten mit dem Mieter aufgrund von

- Mieterhöhung
- Nichtzahlung der monatlichen Miete
- Nichtbeachtung der Nachtruhe / Ruhezeiten
- Beschädigungen, Verschmutzungen der Wohnung/des Hauses
- usw.

können den Vermieter dazu zwingen gegen den Mieter vorzugehen.


  • Versicherte Rechtsbereiche der Vermieterrechtsschutzversicherung

Im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Rechtsbereiche im Regelfall beinhaltet.

- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungsrechtsschutz
- Rechtsschutz bei einmaligen Erschließungsabgaben und Anliegerabgaben - und in Enteignungsverfahren
- Rechtsschutz in Planfeststellungsverfahren
- Rechtsschutz in Flurbereinigungsverfahren
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
- Vorsorgerechtsschutz - Bauherrenrechtsschutz


  • Vermieterrechtsschutzversicherung Wartezeit

Im Regelfall können die vertraglich vereinbarten Leistungen der Vermieterrechtsschutzversicherung erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit beträgt meist 3 Monate, gerechnet ab dem Versicherungsbeginn. Während der Wartezeit sind die Beiträge zur Vermieterrechtsschutzversicherung zu bezahlen, jedoch besteht für das Versicherungsunternehmen nicht die Pflicht den vereinbarten Versicherungsschutz an den Versicherungsnehmer zu leisten. Bei einigen Versicherungsunternehmen beträgt die Wartezeit / Karenzzeit mehr als 3 Monate oder es wird gegen einen Beitragszuschlag auf die Wartezeit verzichtet.


⚠️ Keine Leistung durch das Versicherungsunternehmen erfolgt, wenn der Streitfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages bereits bestand.


  • Kosten der Vermieterrechtsschutzversicherung

Zur Ermittlung der Kosten für die Vermieterrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Angaben erforderlich.

- Anzahl der zu versichernden Wohneinheiten
- Bruttojahresmietwert je Wohneinheit

Der Beitrag zur Vermieterrechtsschutzversicherung ist i.d.R. steuerlich absetzbar.


Siehe:
Versicherungsvergleich.de Vermieterrechtsschutzversicherung



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Schlagwort: Immobilienrechtsschutz, Immobilienrechtsschutzversicherung, Vermieterrechtsschutz, Vermieter Rechtsschutz .-.-.-.