Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ordentliche Kündigung
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-
.-.-.-.