Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltskosten

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Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.

Nach der Honorarvereinbarung wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ wenn es mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.

Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung, auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet.

► Sehen Sie hier die aktuelle RVG Tabelle ein: https://www.rvg-news.de/thema/rvg-tabelle/



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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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