Montageversicherung

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Um technische Anlagen und Maschinen in Betrieb nehmen zu können, ist meist deren Montage und ein entsprechender Probebetrieb erforderlich. Um evtl. Schäden abzusichern ist eine Montageversicherung für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen wichtig.


Versicherungsumfang der Montageversicherung:

In der Montageversicherung sind versichert:

Montageobjekt, wie z.B. Konstruktionen aller Art, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Maschinen, zugehörige Reserveteile

Montageausrüstung, wie z.B. Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Baubuden, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, Wohnbaracken, Eigentum des Montagepersonals

Fremde Sachen fremde Sachen, die nicht Teil der Montageausrüstung oder des Montageobjekts sind


Versicherte und nicht versicherte Risiken / Gefahren / Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Montageversicherung fallen unvorhergesehene Schäden, wie Beschädigung und Zerstörung, die entstanden sind aufgrund von:

Legende:

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  ist versichert
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  ist nicht versichert
Risiken / Gefahren / Schäden versichert / nicht versichert
Ungeschicklichkeit
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Fahrlässigkeit
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Böswilligkeit
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Bedienungsfehler
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Unsachgemäße Handhabung
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Konstruktionsfehler
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Materialfehler
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Montagefehler
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Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
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Brand
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Blitzschlag
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Explosion
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Höhere Gewalt
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Diebstahl, Einbruchdiebstahl
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Streik oder Aussperrung
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betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope
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Hilfs- und Betriebsstoffe
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Verbrauchsmaterial und Arbeitsmittel
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Wechseldatenträger
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Produktionsstoffe
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Zeichnungen, Pläne und Akten
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Krieg
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Innere Unruhen
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Beschlagnahme
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Kernenergie
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
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Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebs während der Erprobung
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Normale Witterungseinflüsse
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Geltungsbereich der Montageversicherung

Der Versicherungsschutz der Montageversicherung besteht am vereinbarten Montageplatz.


Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung

Zur Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung sind die nachfolgenden Informationen notwendig:

Montageobjekt endgültiger Kontraktpreis zzgl. Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers

Montageausrüstung Neuwert aller versicherten Sachen

Fremde Sachen Summe der fremden Sachen, entsprechend deren Gefährdung


Schlagwort:

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