Maschinenversicherung, Urteile

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Unvorhersehbares Schadenereignis

Sachverhalt:
Ein Unternehmen ist der Eigentümer einer mobilen Häckselmaschine. Zur ursprünglichen Ausstattung der Maschine gehörte ein Metalldetektor, der jedoch schon vor längerer Zeit ausgefallen war. Die Häckselmaschine wurde bei einem neuen Auftrag eingesetzt und aufgrund einer Metallstange im Häckselgut zerstört. Das Unternehmen klagt gegen den Maschinenversicherer auf Erstattung des Schadens.


Entscheidung:
Die Klage wurde abgewiesen.


Begründung:
Der Versicherungsnehmer konnte nicht den Beweis erbringen, dass ein versicherter Schaden eingetreten ist. Der Versicherer hat nach den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG) nur eine Entschädigung zu leisten für Schäden, unvorhergesehen eintreten. Unvorhergesehen in diesem Sinn ist ein Schaden, wenn er für den Versicherungsnehmer überraschend, also für den Versicherungsnehmer unvorhersehbar aufgetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte.

OLG Köln 10.02.2009
Az. 9 U 118/08