Lebensversicherung wiederanlage

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Für Ihre ablaufende Kapitallebens- oder Rentenversicherung besteht die Möglichkeit den Auszahlungsbetrag auf einem sog. "Parkkonto" bis zur endgültigen Entscheidung der Kapitalanlage zu parken.

Das geschieht in einer besonderen Form von Rentenversicherung, die sehr flexibel ist. Sie können die Rentenversicherung als flexible Parkmöglichkeit nutzen oder sich für die Rentenleistung bzw. für eine Kombination aus Renten- und Kapitalleistung entscheiden.


Zusammenfassung der Vorteile

  • Flexible Möglickeit Kapital für bis zu 5 Jahre zu parken (Mindestsumme 5.000,00 Euro)
  • Auszahlungen ab 1.000,00 Euro viermal pro Jahr möglich
  • Kapitalgarantie: Sie erhalten immer mindestens das angelegte Kapital plus bereits zugeteilter Überschüsse usw.

Die tatsächliche Rendite ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann grundsätzlich nicht garantiert werden !


Sofortbeginnende Rentenversicherung

Die Wiederanlage der abgelaufenen Lebensversicherung in eine sofortbeginnende Rentenversicherung ist möglich. Diese wird auch als Sofortrentenversicherung bezeichnet.


Prinzip der Sofortrentenversicherung

Auf die Sofortrentenversicherung wird eine Einmalzahlung geleistet aus der abgelaufenen Lebensversicherung als Wiederanlange der Lebensversicherung geleistet. Aus der Einmalzahlung wird die sofortbeginnende Rentenversicherung finanziert. Der Versicherungsnehmer erhält eine lebenslange monatlich wiederkehrende Rente. Dieser vertraglich festelegte Rentenbetrag wird an den Versicherungsnehmer geleistet, ganz gleich, wie alt dieser wird.

Verstirbt der Versicherungsnehmer kurz nach Vertragsbeginn, verbleibt die restliche Einmalzahlung beim Versicherungsunternehmen und wird nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine Ausnahme bilden hier Sofortrentenversicherungen mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit. D.h. die Renten werden für mindestens den Rentengarantiezeitraum bezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist.


Steuerliche Regelung der Sofortrentenversicherung

Die Auszahlungen aus der Sofortrentenversicherung müssen mit ihrem sog. Ertragsanteil versteuert werden. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wie alt der Versicherungsnehmer bei Auszahlungsbeginn der Rente ist. Die nachfolgenden Steuersätze sind je nach Alter anzusetzen:


Alter bei Auszahlungsbeginn Steuersatz
75 Jahre 11 %
70 Jahre 15 %
65 Jahre 18 %
60 Jahre 22 %
55 Jahre 26 %


Wiederanlage der Lebensversicherung in einen Fonds-Entnahmeplan

Eine andere Wiederanlagevariante der Lebensversicherung ist ein Fonds-Entnahmeplan. Hierbei wird der Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung in einen gemischten vermögensverwaltenden Aktienfonds investiert.

Es kann gewählt werden, ob ein höherer Anteil konstante Einnahmen durch den aussschüttenden Fonds erbringen soll oder in solide Sachwerte investiert wird, die jährliche Dividenen erwirtschaften.

Der Markt der Fonds-Entnahmepläne ist durch eventuelle Kursschwankungen der Aktien mit mehr Risiken verbunden, es besteht jedoch die Möglichkeit einer höheren Rendite als bei einer Sofortrentenversicherung.


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