Lebensversicherung, Besteuerung

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Lebensversicherung, Besteuerung

Der Ertrag, Ertragsanteil der Lebensversicherung ist zum Teil steuerbegünstigt. Sofern die Ablaufleistung nach dem 60. Lebensjahr gezahlt wird und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft, wird nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuert. Der Ertragsanteil ist der Teil der Ablaufleistung, der die Summe der Sparbeiträge übersteigt. Die Steuerbefreiung von 50 Prozent des Ertragsanteils gilt auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, sofern die Auszahlung in einer Summe erfolgt. Die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung unterliegt keiner Besteuerung.

Beispiel, Annahme: Sie zahlen 12 Jahre in Ihre Lebensversicherung ein, bei Fälligkeit sind Sie 68 Jahre alt und im Ruhestand. Insgesamt haben Sie Sparbeiträge von 12.000 Euro aufgebracht, der Versicherer zahlt eine Ablaufleistung von 16.000 Euro. Ihre Lebensversicherung bringt also einen Ertrag von 4.000 Euro. Nur 50 Prozent dieses Ertragsanteils müssen Sie mit versteuern, steuerpflichtig sind also 2.000 Euro. Bei einem persönlichen Einkommenste

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