Krankenversicherung private, Transportkosten

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Bei einer ambulanten Behandlung werden, je nach Tarif, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die Kosten erstattet. Dies geschieht zum Beispiel

- bei einem Notfall oder der Erstversorgung nach einem Unfall,
- einer Gehunfähigkeit,
- bei einer Dialyse und Strahlen- /Chemotherapie.

Die Transportkostenübernahme erfolgt häufig nur bis zum nächstgelegenen Behandler. Auch werden Tarife angeboten, die eine Begrenzung der Entfernung und auch der Transportmittelart vorsehen.

Bei einer Krankenhausbehandlung wird zwischen der Noteinlieferung ins Krankenhaus und der Verlegung in ein anderes Krankenhaus unterschieden.

Auch hier gibt es unterschiedliche Tarifangebote, die gegebenenfalls den Transport nur zum nächstgelegenen Krankenhaus vorsehen, eine Entfernungsgrenze festlegen und/oder die Wahl des Transportmittel einschränken.


Schlagwort: Transportkosten, Krankentransportkosten, Fahrtkosten, Noteinlieferung, Krankenhausverlegung


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