Krankenversicherung private, Krankenzusatzversicherung

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Der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Jedoch empfiehlt es sich, die gewünschten Leistungsbausteine in die privaten Krankenversicherung zu integrieren.


Individuelle Vertragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den gewünschten Leistungsumfang selbst zusammenzustellen. Dies beruht darauf, dass die Tarife in der privaten Krankenversicherung im Regelfall sehr flexibel gestaltet sind und individuell kombiniert werden können.

Somit können auch Leistungsbausteine für die Bereiche wie z.B. Zahnmedizin oder Naturheilverfahren in die private Krankenversicherung inkludiert werden.


Krankenzusatzversicherung zur privaten Krankenversicherung


Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen, sondern auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung im Ausland kann durchaus als gut bezeichnet werden, jedoch bestehen Lücken im Versicherungsschutz, die durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt werden können.

Wie z.B.: In der privaten Krankenversicherung für Beamte übernimmt die Beihilfe grundsätzlich nicht die Kosten für einen Rücktransport. Auch der medizinisch notwendige, sinnvolle bzw. vertretbare Rücktransport im Krankheitsfall ist oftmals nicht sichergestellt.


Pflege-Bahr-Versicherung

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist ein wichtiger Bestandteil zur Schließung der finanzielle Lücke im Pflegefall. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen bestimmten Anteil der Pflegekosten im Pflegefall. Der Pflegebedürftige muss den Eigenanteil aus den eigenen finanzielle Mitteln bestreiten. Bei einer stationären Pflege kann diese schnell 1.500 Euro monatlich betragen. Soll der Ehepartner bzw. die Kinder vor den finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigkeit geschützt werden, so ist die private Absicherung mittels einer Pflegezusatzversicherung unerlässlich.

Hierzu bietet sich u.a. die Pflege-Bahr-Versicherung an. Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte, ergänzende Pflegeversicherung. Im Detail um eine Pflegetagegeldversicherung.






Siehe: Krankenzusatzversicherungsangebot