Kfz Versicherung, begleitetes Fahren ab 17

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Junge Fahrer, die beim Begleiteten Fahren ab 17 mitmachen, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge fahren:

  • PKW in Begleitung
  • Fahrzeuge der Klassen AM und L

Die Gültigkeit des Führerscheins mit 17 ist beschränkt auf Deutschland und Österreich. Im weiteren Ausland wird dieser Führerschein nicht anerkannt.


Rechtliches beim Begleiteten Fahren ab 17

Das Autofahren ist nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt. Beim Autofahren ohne Begleitperson ist mit nachfolgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • 70 Euro Bußgeld
  • die Fahrerlaubnis wird widerrufen
  • die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre
  • die Fahrerlaubnis wird erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt
  • die Prüfbescheinigung und ein gültiges Ausweisdokument muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen ist unbegrenzt
  • die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein
  • die Begleitperson muss den PKW-Führerschein mind. 5 Jahre besitzen
  • die Begleitperson darf max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben bei Ausstellung der Prüfbescheinigung
  • die Begleitperson darf nur beratend mitfahren und nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen
  • es besteht Alkohol- und Drogenverbot für den Fahranfänger
  • es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen
  • ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden


Meldung an den Kfz-Versicherer

Nimmt der Jugendliche am begleitenden Fahren mit 17 teil, so muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern ist die Vorlage der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen einzureichen. Hintergrund hierfür ist, dass bei vielen Versicherungsverträgen ein Mindestalter zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges genannt ist. Ereignet sich ein Schadensfall kann es zu erheblichen Differenzen mit dem Kfz-Versicherer kommen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht das erforderliche Mindestalter hat oder namentlich nicht genannt ist.


Beitragsunterschiede zum Normaltarif

Bei vielen Kfz-Versicherern wird für das begleitete Fahren kein Beitragszuschlag erhoben. Oftmals wird später bei der Umstellung auf Alleinefahren ein Beitragsnachlass gewährt, vorausgesetzt ein eigenes Fahrzeug wird beim gleichen Kfz-Versicherer versichert.


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