Gebäudeversicherung private, Gebäudesubstanzversicherung

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In der privaten Gebäudeversicherung findet eine Unterscheidung nach deren Eigenschaft als Nutzer statt. Hierbei wird unterschieden nach den

  • Versicherungen für den Bauherren
  • Versicherungen für den Eigentümer
  • Versicherungen für den Mieter


Versicherungen für den Bauherren

Die nachfolgenden Versicherungen sind insbesondere für den Bauherren unerlässlich:

  • Feuerrohbauversicherung (meist kostenfrei)
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauhelferversicherung
  • Bauleistungs-, Bauwesenversicherung
  • Baufertigstellungsversicherung
  • Eigenleistungs-Ausfallgarantie


Versicherungen für den Eigentümer

  • Gebäudeversicherung / Substanzversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Öltankversicherung
  • Vermieterrechtsschutzversicherung
  • Mietverlustversicherung
  • Mietnomadenversicherung
  • Graffitiversicherung
  • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung


Versicherungen für den Mieter

  • Hausratversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Mieterrechtsschutzversicherung


Gebäudeversicherung, Gebäudesubstanzversicherung

Bei der Gebäudeversicherung, Gebäudesubstanzversicherung findet eine Unterscheidung nach der Nutzungsart des Gebäudes statt. Hierbei wird unterschieden nach:

  • privaten Nutzung – überwiegend Wohngebäude
  • gewerblichen Nutzung
  • landwirtschaftlichen Nutzung
  • öffentliche Nutzung
  • sowie Nutzung zu anderen Zwecken

Auch die Nutzungsweise spielt in der Wohngebäudeversicherung eine bedeutende Rolle. So wird unterschieden, ob das Gebäude ständig bewohnt ist, nicht ständig bewohnt ist oder ob es sich um ein Ferienhaus handelt. Des weiteren ist in der Wohngebäudeversicherung von Bedeutung, ob das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken oder auch eine gemischte Nutzung, teilgewerbliche Nutzung stattfindet. Bei einer gemischten Nutzung wird im Regelfall einen Beitragszuschlag durch den Wohngebäudeversicherer veranschlagt.


Versicherte Risiken / Gefahren in der Gebäudeversicherung

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch, Rauch, Ruß und Löschen. Des weiteren Brandschäden, die an versicherten Sachen deswegen entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt werden.


Leitungswasser

Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Auch aus dem mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, wie z.B. Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Schläuche der Wasserversorgung. Schäden durch Wasserdampf oder Überlaufen. Frost- und Bruchschäden an Rohrleitungen innerhalb des versicherten Gebäudes. Schäden an Zuleitungsrohren ausserhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Schäden aufgrund von Frost an Waschbecken, WC-Spülung, Wasserhahn, Wassermesser, Heizkörper, Heizkessel, Boiler und Durchlauferhitzer


Sturm / Hagel

Sturmschäden – mindestens Windstärke 8. Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die das versicherte Gebäude beschädigen. Schäden durch Hagel – ohne mitwirkenden Sturm. Schäden durch eindringenden Niederschlag, die durch einen Sturm oder Hagel verursacht wurden – z.B. abgedecktes Hausdach oder zerstörte Fensterscheiben.


Risiken und Gefahren, die durch Deckungserweiterungen versicherbar sind

  • Mitversicherung von Rohren außerhalb des Gebäudes, wie z.B.
  • Wasserzuleitungsrohre
  • Ableitungsrohre
  • Heizungsrohre
  • Mitversicherung von Überspannungsschäden
  • Mitversicherung von Mietausfallschäden für vermietete Wohnräume


Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für z.B.

  • Abbruchkosten
  • Aufräumkosten
  • Bewegungskosten
  • Schutzkosten


Mitversicherung der erweiterten Elementarschäden

versichert sind hierbei die nachfolgenden Risiken:

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdrutsch
  • Schlammlawinen, Gerölllawinen (Muren)
  • Rückstauschäden nach Unwetter / Regen / Platzregen
  • Schneedruck / Eisdruck / Schneelawinen
  • Erdbeben
  • Erdsenkung / Erdfall
  • Vulkanausbruch


Kosten der Gebäudeversicherung

Die Kosten zur Gebäudeversicherung können nicht pauschal benannt werden. Vielmehr wird der Beitrag zur Gebäudeversicherung von den nachfolgenden Faktoren beeinflusst:

  • Gebäudetyp
  • Bauartklasse
  • Nutzungsart des Gebäudes
  • Postleitzahl des Gebäudestandorts
  • Baujahr
  • Sanierung
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Anzahl der Geschosse
  • Aufteilung der Wohnfläche auf die Geschosse
  • Kellerfläche (Länge x Breite)
  • Gewerbefläche, falls vorhanden
  • Anzahl der Garagen außerhalb des Gebäudes
  • Anzahl der Carports
  • Hobby-, Wohnfläche Nebengebäude


Beitragsfaktor Standort des Gebäudes

Der wesentliche Faktor zur Beitragsermittlung ist der Standort des zu versichernden Gebäudes. Bei nahezu allen Gebäudeversicherer wird der Beitrag an den Objektstandort geknüpft. Dabei orientieren sich die Versicherer an die sog. Risikozoneneinteilung. Die Einteilung der Risikozonen erfolgt anhand diverser Statistiken, wie z.B. Sturmgefahr, Brandhäufigkeit, Erdbebenrisiko, usw.. Je geringer die Schadenwahrscheinlichkeit ist, desto niedriger ist der Beitragsaufwand zur Gebäudeversicherung.


Beitragsfaktor Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes

Als weiterer Faktor zur Beitragskalkulation der Gebäudeversicherung zählt die Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes. Die genaue Definition der Wohnfläche ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Im Regelfall zählen zur Wohnfläche :

  • Wohnräume
  • Hobbyräume
  • Arbeitszimmer
  • Wintergärten


Jedoch nicht zur Wohnfläche zählen im Regelfall:

  • Kellerräume
  • Balkone
  • Terrassen, auch überdachte
  • Treppen
  • Dachboden
  • Gewächshäuser

Jedoch bestehen bei Kellerräumen und Dachböden auch Ausnahmen. Sind diese zu Wohnzwecken ausgebaut, so können diese durchaus als Wohnfläche angerechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Gebäudeversicherung mehr kostet, wenn die Wohnfläche größer ist. Daher ist es sehr wichtig, die Wohnfläche des Gebäudes möglichst genau zu bestimmen, auch damit keine Unterversicherung besteht.


Beitragsfaktor Gebäudealter

Das Gebäudealter spielt bei der Beitragskalkulation zur Wohngebäudeversicherung eine große Rolle. Im Vergleich zu neuen Häusern sind ältere Häuser öfter von Schäden betroffen. D.h. die Wahrscheinlichkeit eines Rohrbruchs bei einem 20 Jahre alten Haus ist wesentlich höher als bei einem neu gebauten Gebäude.

Bei vielen Gebäudeversicherern wird ein Beitragsrabatt gewährt für „junge“ Wohngebäude. Dieser Beitragsrabatt wird im Regelfall für Gebäude gewährt, die jünger als 20 Jahre sind. Entscheidend ist das Gebäudealter und nicht die Laufzeit der Gebäudeversicherung. Je jünger das Gebäude ist, desto höher ist der Rabatt, der mit der Vertragslaufzeit jährlich reduziert wird. Somit besteht bei Gebäuden mit einem Alter von 21 Jahren oftmals keine Rabattmöglichkeit mehr.


Beitragsfaktor Versicherungsumfang

Ein hoher Versicherungsschutz ist nicht mit einem hohen Beitragsaufwand gleichzusetzen. Vielmehr sind die vorgenannten Faktoren ausschlaggebend. Jedoch selbstredend ist, dass eine hochwertiger Versicherungsschutz mehr Kosten verursacht als ein einfacher Grundschutz.




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