Die größten Irrtümer bei der Elementarschadenversicherung

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Die größten Irrtümer bei der Elementarschadenversicherung

Viele schließen keine Elementarversicherung ab. Die Gründe sind vielfältig, doch meistens beruhen diese auf folgenden Irrtümern:

Mein Wohnort ist nicht gefährdet, befindet sich auf einem Berg, nur ein kleiner Bach, der weit entfernt ist, ein Deich ist vorhanden…

  • Starker Regenfall in einem kurzen Zeitraum kann nicht schnell genug versickern oder abgeleitet werden und dringt in Erdgeschosse und Untergeschosse über Fenster, Türen oder die Kanalisation ein. Ein Deich kann brechen.

Ist doch schon mitversichert, Standarddeckung, Hausrat, Leitungswasser, Sturm und Hagel…..

  • Die Elementarschadenversicherung ist nicht immer in der Wohngebäudeversicherung bzw. in der Hausratversicherung automatisch enthalten.
  • Das Wohngebäude ist über die Hausratversicherung nicht mitversichert - und umgekehrt.
  • Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmungen, sind nicht in der Leitungswasser oder Sturm-Hagel-Versicherung enthalten.

Der Staat bietet ausreichend finanzielle Unterstützungen, haftet, wird wieder bezahlen….

  • Seit dem 01. Juli 2019 wird keine finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen durch den Staat gewährt.
  • Die bisher geleisteten staatlichen Unterstützungen blieben in der Regel weit hinter dem finanziellen Niveau zurück, das die Elementarschadenversicherung gewährt.
  • Für Naturkatastrophen vor dem 01.07.2019 gilt, dass kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Staat besteht. Die staatlichen Zahlungen der Vergangenheit waren freiwillig und ohne Rechtsanspruch.

Der technische Schutz ist ausreichend, Kanalisation, Rückstauklappe, Deich, Öltank ist keine Gefahr…..

  • Die staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen benötigen bis zur Fertigstellung noch etliche Jahre.
  • Eine Rückstauklappe arbeitet nur zuverlässig, wenn sie regelmäßig gewartet wird.
  • Eine Rückstauklappe schützt nicht vor Wassereinbruch über Fenster, Türen und Lichtschächte.
  • Die Kanalisation ist oftmals Jahrzehnte alt und aufgrund von Bebauungserweiterungen unterdimensioniert bei Starkregen.
  • Die fachgerechte Trocknung von Gebäuden ist sehr teuer.
  • Die angebrachten Fassadendämmungen sind schnell unbrauchbar.
  • Bei hohem bzw. langen Wasserstand oder höheren Fließgeschwindigkeiten sind strukturelle Schäden am Wohngebäude möglich.
  • Bei der Flut im Sommer 2013 sind viele Öltanks geborsten. Die betroffenen Gebäude mussten aufwendig saniert, viele auch abgerissen werden.

Ich bekomme keinen Versicherungsschutz.
Mein Gebäude hat einen Vorschaden. Mein Gebäude befindet sich direkt an einem Fluss. Mein Gebäude ist in die Gefährdungsklasse 4 eingestuft…….

  • Auch bei bestehenden Vorschäden ist meistens eine Elementarschadenversicherung möglich.
  • Befindet sich das Gebäude in der Nähe eines Gewässers, ist der Versicherungsschutz fast immer möglich.
  • Die Zone 4 bedeutet nicht, dass das Gebäude nicht versicherbar ist. Viele Gebäude, die sich in dieser Zone befinden sind bereits versichert. Im Dialog mit dem Versicherer kann nach einer Möglichkeit der Versicherbarkeit gesucht werden.

Mein Versicherungsantrag wurde abgelehnt. Die Elementarschadenversicherung ist bei meinem Gebäude nicht möglich.

  • Die Risikoanalyse der Versicherer hat sich in der Elementarschadenversicherung stetig weiterentwickelt. Gebäude, die vor Jahren nicht versicherbar waren, können heute wahrscheinlich versichert werden.
  • Wird der Versicherungsantrag von einem Versicherer abgelehnt, so ist es sehr wahrscheinlich, dass ein anderer Versicherer den Versicherungsschutz zeichnet.

Begriff der Überschwemmung, Grundwasser, Oberflächenwasser,….

  • Dringt Grundwasser in das Gebäude ein, ist es nur dann von der Elementarschadenversicherung umfasst, wenn es zuvor an die Oberfläche gelangt war. Dringt das Wasser unterirdisch in das Gebäude ein, so ist dies ein Baumangel und nicht im Rahmen der Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Die Versicherung bezahlt eh nicht, nicht alles, nur den Zeitwert…..

  • Der Versicherungsvertrag regelt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen den rechtlichen Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder Höchstentschädigung sind individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungsvertrages und ein Instrument zu Begrenzung der Beitragshöhe.

Die Elementarschadenversicherung ist zu teuer….

  • Der Beitrag zur Versicherung richtet sich nach dem Gebäudewert, der Gefährdungsklasse, usw. wie z.B. Selbstbeteiligung.
  • Die Elementarschadenversicherung ist für weniger als 100 Euro jährlich erhältlich. Auch höhere Summen jährlich sind zur Absicherung eines Gebäudes im Wert von mehreren hunderttausend Euro gerechtfertigt.
  • Der Beitrag zur Elementarschadenversicherung ist oftmals geringer, als der Beitrag zur Kfz-Versicherung. Das eigene Wohngebäude ist oftmals der wertvollste Vermögensgegenstand, dessen Verlust den finanziellen Ruin bedeuten kann.