Cyberversicherung Cyberrisk, Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

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Risikoanalyse

Zur Entscheidungsfindung für eine Cyberversicherung ist es erforderlich das Risiko für das Unternehmen zu analysieren. Hierbei stellt sich die Frage von welchen Risiken das Unternehmen bedroht ist. Zu den Cyber-Risiken zählen u.a.

  • Datenschutzverletzungen
  • Datenverluste
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hackerangriff
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Rufschädigungen
  • Verletzung von geistigen Eigentumsrechten
  • Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder Daten
  • Ertragsausfälle aufgrund Betriebsunterbrechungen, wie z.B.
  • kriminelle Handlungen
  • fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern
  • Organisations-Risiken
  • technischen Unzulänglichkeiten


Unterscheidung Sachversicherungen und Cyberversicherung

Die meisten Sachversicherungen beruhen darauf, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Die Schadenursache muss sich gewöhnlich aufgrund einem physischen oder chemischen Ereignisses ereignen, ein sog. Sachschaden.

Bei der Cyberversicherung handelt es sich immer um einen immateriellen Schaden. Hierbei reicht es aus, dass Daten verschwinden oder nicht zur Verfügung stehen, dass Daten blockiert oder manipuliert werden, um den Versicherungsfall herbei zu führen. Der Versicherungsfall setzt keinen vorangegangenen Sachschaden voraus.


Eigenschadenversicherung und Drittschadenversicherung


Eigenschadenversicherung

Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die nachfolgenden Kosten, wie z.B.


Benachrichtigungskosten

Kosten, die aufgrund von Datenschutzverletzungen für die Benachrichtigung von Kunden entstehen

Forensische Kosten

gestohlene und zerstörte Daten werden mit Hilfe von kriminaltechnischen Analysen identifiziert

Mehrkosten aufgrund des Ausfalls der IT oder Missbrauch der Telekommunikationsanlage

Wiederherstellungskosten

Kosten für die Wiederherstellung der Daten oder des Systems

Betriebsunterbrechungskosten

fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn

Reputationskosten

Kosten für die Wiederherstellung der Reputation

Entschädigungszahlungen bzw. Kosten bei einer Erpressung


Drittschadenversicherung

Der Versicherungsschutz der Drittschadenversicherung beinhaltet im Regelfall die nachfolgenden Punkte, wie z.B.


Ansprüche von Kunden aufgrund von Diebstahl von Kundendaten

Umsatzausfall aufgrund eines Unterbrechungsschaden beim Kunden

Reputationsschäden bei Dritten

Verstoß gegen Regularien und Gesetze

Verteidigungskosten

Vertragsstrafen und Bußgelder

Kreditüberwachungskosten Kosten zur Beobachtung, Beurteilung und Auswertung von Kreditrisiken