Campingversicherung

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Die Campingversicherung ist speziell für Campingfahrzeuge, die nicht gewerblich genutzt werden, verkauft oder vermietet werden. In der Campingversicherung wird unterschieden nach:

  • Camping-Kaskoversicherung
  • Camping-Zubehörversicherung
  • Camping-Inhaltsversicherung


Camping-Kaskoversicherung

In der Camping-Kaskoversicherung sind die nachfolgenden Campingfahrzeuge versicherbar:

  • Wohnwagen
  • Reisemobile
  • Mobilheime

Im Versicherungsschutz beinhaltet sind deren feste Vorbauten und Anbauten inkl. fabrikmäßig gelieferter Teile und fest eingebauter Sonderausstattung.


Camping-Zubehörversicherung

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände sind im Versicherungsschutz der Camping-Zubehörversicherung beinhaltet:

  • Vorzelte
  • Zelte
  • Zeltanhänger
  • Klappanhänger
  • Markisen
  • Sonnendächer
  • Wohnwagenschutzdächer
  • Zäune
  • Begrenzungen


Camping-Inhaltsversicherung

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände sind im Versicherungsschutz der Camping-Inhaltsversicherung beinhaltet:

  • Unterhaltungselektronik
  • Fernsehgeräte
  • Videorecorder
  • dazugehörige Antennen
  • Mobilfunktechnik inkl. Handys
  • Foto- und Filmapparate inkl. Zubehör
  • Computer
  • Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall


Versicherte / nicht versicherte Gefahren / Risiken / Schäden

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar
Plus gelb.png
  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar


Gefahren / Risiken / Schäden versichert / nicht versichert
Brand oder Explosion
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Diebstahl, Einbruchdiebstahl
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Raub
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Unterschlagung
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unbefugter Gebrauch
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unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen
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Leitungswasser
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mutwillige oder böswillige Handlungen fremder Personen
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Bruchschäden an der Aussenverglasung
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Unfall des Wohnwagens, Reisemobils oder Mobilheims
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Lebens- und Genussmittel
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Bargeld
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Wertpapiere
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Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art
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Sammlungen
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Kunstgegenstände
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Schusswaffen
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Pelze und echte Teppiche
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Landfahrzeuge (ausser Fahrzeuge)
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Luft- und Wasserfahrzeuge, wie z.B. Surfbretter
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Aussenbordmotoren
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Örtlicher Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich der Campingversicherung ist beschränkt auf Europa, jedoch ohne GUS-Staaten. Der Versicherungsschutz besteht:

  • auf offiziellen Dauercampingplätzen
  • während des Winterlagers
  • für Überführungstransporte, jedoch nicht auf eigener Achse


Schlagwort:

Bim pim v02.png