Bundesbodenschutzgesetz

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Bundesbodenschutgzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten.

Das Umweltschadengesetz (UschadG - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden) befaßt sich mit der Entschädigung von Schäden, die der Umwelt selbst zugefügt werden. Hierbei geht es um geschützte Tier- und Pflanzenarten, Landschaften, Gewässer und Böden. Die Sanierungen von Umweltschäden verursachen hohe Kosten, die schnell 100 Tsd Euro und mehr betragen! Aus der Praxis sind Fälle bekannt, die bis zur Entschädigung von 2 Mio Euro führten. (Erwerb eines Grundstücks, Umsiedlung und Wiederansiedlung von Fledermäusen) Dies kann noch viele weitere Tierpopulationen (Bieber, Hamster, Vögel, Fische …) betreffen.


Siehe
https://www.vereinshaftpflichtversicherung.de
https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/



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