Betriebshaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele

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Vermögensschäden

In einem Hotel werden Arbeiten von einer Handwerksfirma ausgeführt. Die ausgeführten Arbeiten erweisen sich als fehlerhaft, dass die Zimmer nicht vermietet werden können. Schadenhöhe 90.000 €.


Vermögensschäden aus Arbeit und Leistung

In einer Großkantine wird ein Installateur mit der Wartung der Gastherme beauftragt. Dazu muss der Hauptgashahn abgestellt werden. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen waren, vergisst der Installateur den Hauptgashahn wieder anzudrehen und den Schlüssel zum Heizungskeller abzugeben. Die Großkantine kann deshalb kein Essen zur Mittagszeit zubereiten und muss erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Der Kantineninhaber macht daher Schadenersatzforderungen in Höhe von 25.000 € geltend.


Vermögensschaden aus Energieberatertätigkeit

Ein Energieberater hat den Auftrag für einen großen Neubau einen Energiepass zu erstellen. Hierbei unterliegt er einen Schreibfehler und gibt eine höhere Klasse an. Erst nach dem Verkauf des Objekts wird der Fehler entdeckt und der Käufer fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Zusäztlich macht der Käufer Forderungen für Notarkosten, Kreditkosten und für den Grundbucheintrag geltend. Schadenhöhe 20.000 €.


Vermögensschaden aus öffentlich-rechtlichen Ansprüchen

Ein Handwerksbetrieb wurde beauftragt ein neues Treppengeländer in einem Bürogebäude einzubauen. Aufgrund der erforderlichen Schweißarbeiten, die eine Rauchentwicklung zur Folge haben, wird der Feueralarm ausgelöst. Da es sich um großes Bürogebäude handelt, erscheint die Feuerwehr mit einem großen Löschzug. Die Stadt fordert für den vergeblichen Einsatz die Anfahrtskosten der Feuerwehr in Höhe von 4.200 €.


Leitungsschaden

Bei Tiefbauarbeiten beschädigt ein Bauunternehmen eine Glasfaserleitung mit einem Bagger. Aufgrund dessen ist das Telefonnetz für mehrere Tage unterbrochen. Schadenhöhe 20.000 €.


Übergebenes Baumaterial

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses hat der Bauherr das Baumaterial selbst besorgt und stellt dieses den Handwerkern zu Verfügung. Bei der Verwendung und dem Einbau des Baumaterials werden Teile davon von den Handwerkern beschädigt. Schadenhöhe 6.000 €.


Asbest- und Mineralwollschaden

Ein Installateur wird zur Sanierung des Leitungssystems in einem Altbau beauftragt. Hierfür muss der Installateur die alten Rohre entfernen, dies geschieht mit einer Flex. Dabei erkennt der Installateur nicht, dass die alten Rohre mit einem asbesthaltigen Material ummantelt sind. Es werden umfangreiche Mengen an Asbestfasern freigesetzt die die Räume kontaminieren. Die betroffenen Räume müssen aufwendig von den Asbestfasern befreit werden. Schadenhöhe 75.000 €.


Erhöhte Energiekosten

Ein Installateur hat eine elektrische Installation unsachgemäß ausgeführt. Aus Folge daraus erfolgt keine automatische Umschaltung von Tagstrom auf Nachtstrom. Die Mehrkosten für den Tagstrom werden dem Installateur in Rechnung gestellt. Schadenhöhe 900 €.


Sonstige Tätigkeitsschäden – Bearbeitungsschäden -

Bei einem örtlichen Supermarkt ist das Flachdach undicht. Ein Dachdecker erhält den Auftrag die Undichtigkeit zu beheben und die Dachhaus auszubessern. Beim verschweißen von Bitumenbahnen setzt der Dachdecker den Brenner zu lange an einer Stelle auf, so dass die Dachhaut zu brennen beginn. Die komplette Dachhaut muss erneuert werden, da diese zerstört wurde. Die Kosten für die neue Bitumenabdichtung werden dem Dachdecker vom Supermarkt in Rechnung gestellt. Schadenhöhe 60.000 €.


Nachbesserungsbegleitschaden

Ein Installateur erhält den Auftrag beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes die Leitungen zu verlegen. Hierzu werden durch den Baustoffhändler vier Paletten mit Rohren mit unterschiedlichen Durchmessern geliefert. Im obersten Stockwerk verwechselt der Installateur die Paletten und verbaut die Rohre mit dem falschen Durchmesser. Bemerkt wird der Fehler erst, nachdem die Wände bereits verputz und mit Fliesen verkleidet waren. Die Wände müssen wieder geöffnet werden und der Fehler beseitigt werden. Schadenhöhe 24.000 €.


Mangelbeseitigungsnebenkosten

An einer Wasserrohrleitung, die von einem Installateur verlegt wurde, trat Lochfrasskorrission auf. An den schadhaften Stellen sickerte das Wasser durch und verursachte an der darunter liegenden Wohnung erhebliche Wasserflecken. Zur Beseitigung der korridierten Wasserrohre muss die Wand aufgeschlagen werden. Schadenhöhe 7.500 €.


Mietsachschäden an Immobilien

Eine Lagerhalle wurde von einer Firma angemietet. Aufgrund von unsachgemäßen Schweißarbeiten bricht ein Brand aus. Aufgrund des Feuers brennt die Lagerhalle komplett nieder. Schadenhöhe 2 Mio. €.


Schaden an fremden Sachen, die sich aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Obhut oder Verwahrung des Versicherungsnehmers befinden

Der Bauherr eines Einfamilienwohnhauses kauft Module zur Installation einer Photovoltaikanlage. Mit der Montagefirma schliesst der Bauherr einen eigenständigen Verwahrungsvertrag ab, denn diese soll zu einem späteren Zeitpunkt die Module installieren. Die Montagefirma lagert die Module in einem Container. Jedoch vergisst ein Mitarbeiter der Montagefirma den Container abzuschließen. Die Module werden an einem Feiertag von unbekannten Tätern gestohlen. Schadenhöhe 30.000 €.


Schäden durch die Einwirkung elektromagnetischer Felder

Bei der Montage einer Antenne werden die Anschlüsse vertauscht. Hierdurch kommt es Störungen der PC`s im benachbarten Gebäude. Schadenhöhe 1.600 €.


Schlüsselschäden – Abhandenkommen fremder Schlüssel, auch Codekarten

Einem Handwerker wurden die Schlüssel für einen Bürokomplex überlassen, damit er die notwendigen Reparaturarbeiten durchführen kann. Der Handwerker verliert die Zugangsschlüssel, die komplette Schließanlage muss ausgetauscht werden. Schadenhöhe 10.800 €.


Subunternehmerbeauftragung

Ein Baubetrieb erhält einen Großauftrag zur Erstellung eines Einkaufszentrums. Um den Zeitplan einhalten zu können, beauftragt der Baubetrieb einen weiteren Baubetrieb (Subunternehmer) zur Unterstützung. Ein Mitarbeiter des Subunternehmers verursachten einen versicherten Schaden auf der Baustelle. Der Baubetrieb haftete für den Schaden des Subunternehmers, kann aber Regress bei diesem nehmen. Schadenhöhe 7.500 €