Berufshaftpflichtversicherung, Journalisten / Autoren Schadenbeispiele

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Öffentliches Interesse

Mehrere Journalisten decken Unregelmäßigkeiten bei einer Online Ticketbörse auf. Hierbei wurden große Mengen an Tickets eingekauft und mit einem erheblichen Aufschlag im Schwarzhandel verkauft. Das Ergebnis der Recherche sollte in einer TV-Sendung veröffentlicht werden. Gegen die Veröffentlichung wollte die Online Ticketbörse eine einstweilige Verfügung erwirken, die jedoch abgelehnt wurde. Die Ablehnung durch das Gericht erfolgte mit der Begründung, dass die Dokumentation von öffentlichem Interesse sei. Der Fernsehsender musste erhebliche Kosten für die Rechtsverteidigung aufwenden.


Filmsequenz

Ein Journalist erstellte einen Beitrag zum Thema Polizeirazzia bei Terrorverdacht. In dem Filmbeitrag wurde ein kurzer Ausschnitt von einer dreiköpfigen Familie gezeigt. Der Journalist hatte den kurzen Ausschnitt mit der Familie aus Versehen in den falschen Beitrag einkopiert. Der TV-Sender wurde von der Familie auf Schadenersatz verklagt. Ebenso forderte die Familie eine Gegendarstellung. Der Gesamtschaden belief sich auf insgesamt 45.000 €.


Persönlichkeitsrechte

In einer überregional erscheinenden Tageszeitung wurde ein Hochzeitsfoto eines Prominenten veröffentlicht. Dieses Foto wurde jedoch heimlich aufgenommen, ohne Wissen und Zustimmung des Prominenten. Dieser verklagte die Tageszeitung auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Die Schadenshöhe belief sich auf 500.000 €.


Urheberrechtsverletzung

Ein Verlag veröffentlichte ein italienisches Kochbuch. Einige der Rezepte waren identisch mit einem zuvor von einem anderen Verlag veröffentlichten Kochbuch. Dieser verklagte den Verlag auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 250.000 €. Die Autorin bestreitet den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung, denn die Rezepte habe sie von ihrer bereits verstorbenen Tante erhalten. Die Kosten der Verteidigung und Schadenersatz belaufen sich auf insgesamt 90.000 €.


Markenrechtsverletzung und Rufausbeutung

Ein neues Magazin wurde herausgebracht, das starke Ähnlichkeiten mit einem bereits etabliertem Magazin auswies. Die Ähnlichkeiten bezogen sich auf das Thema, das optische Erscheinungsbild, den Namen des Magazins sowie die Optik des Magazin-Schriftzugs. Der Wettbewerber stellte eine Schadensersatzforderung wegen Markenrechtsverletzung und Rufausbeutung in Höhe von 500.000 €.


Verleumdung

Bei einem Lokalradio wurde ein Höreranruf live in die Sendung gestellt. Hierbei beschuldigte der Anrufer die Taxifahrer am Flughafen der Bildung eines Preiskartells. Das Lokalradio wurde von einem der Taxifahrer auf Schadensersatz wegen Verleumdung verklagt. Insgesamt belief sich die Schadenshöhe auf 25.000 €.


Verleumdung

Eine Boulevardzeitung hatte über die dubiosen Geschäftspraktiken eines überwiegend online tätigen Reiseveranstalters berichtet. Offensichtlich hatte die Zeitung ihre Informationen von einem Behördenmitarbeiter zugespielt bekommen. Der Reiseveranstalter verklagte den Zeitungsverlag und die Bezirksregierung auf Schadensersatz aufgrund Verleumdung in Höhe von 250.000 €.


Privatspähre

Ein TV-Sender sendete einen Bericht über einen betrunkenen Mann und dessen Auseinandersetzung mit der Polizei. Im Rahmen des Films wurde bekannt, dass der Mann HIV-positiv sei. Der Mann hatte sein Einverständnis gegeben, dass er gefilmt wurde. Trotzdem verklagte er den TV-Sender auf Schadensersatz nach der Ausstrahlung des Beitrages. Grund hierfür war, dass durch den Beitrag seine Familie von der Erkrankung des Mannes erfuhr. Die Einverständniserklärung sei wegen des betrunkenen Zustandes nicht gültig gewesen und somit habe der TV-Sender einen Bruch seiner Privatspähre begangen. Die Schadensersatzforderung belief sich auf 150.000 €.