Unfallversicherung private, Invaliditätsleistung / Progression / Invaliditätsentschädigung

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DIe Invaliditätsleistung der Unfallversicherung ist Hauptbestandteil der Versicherung. Über die Gliedertaxe wird der Grad der Invalidität bemessen. MIt dem Faktor der Progressionsstaffel, unter Zugrundelegung der vereinbarten Versicherungsgrundsumme wird die Höhe der zur Zahlung anstehenden Invaliditätsentschädigung ermittelt. Den einzelnen Körperbereichen/Körperteilen wird über die Gliedertaxe ein prozentualer Invaliditätsgrad zugeordnet.

Beispiel: XXX


Die Grundversicherungssumme der privaten Unfallversicherung beträgt € 100.000 Euro. Es ist keine Progression vereinbart. Nach einem Unfall ist der rechte Arm vollständig gelähmt. DIe Gliedertaxe weist einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent aus. Als Invaliditätsentschädigung werden € 40.000 gezahlt. XXX 500 % Invaliditätsgrad Prozentualer Anteil der Invaliditätssumme 100 25 % 25 25 25 25 30 % 30 35 40 50 40 % 40 55 70 100 50 % 50 75 100 150 60 % 60 105 150 220 70 % 70 135 200 290 80 % 80 165 250 360 90 % 90 195 300 430 100 % 100 225

Schlagwort: Invalidität, Gliedertaxe, Progressionsstaffel, Invaliditätsleistung